Unsere Praxisregeln
Liebe Patientin, lieber Patient,
um einen angenehmen Ablauf Ihrer Therapie sowohl für Sie, als auch für uns Therapeuten zu ermöglichen, bitten wir Sie um Mitarbeit. Bitte beachten Sie deshalb unsere Praxisregeln:
Heilmittelverordnung beim Ersten Behandlungstermin
Bringen Sie zum ersten Behandlungstermin bitte Ihre ärztliche Heilmittelverordnung mit. Ohne diese ist die Behandlung rechtlich nicht erlaubt.
Pünktlich zum Termin
Kommen Sie bitte pünktlich zu Ihren Terminen, um die volle Behandlungszeit zur Verfügung zu haben.
Terminabsagen
Terminabsagen können persönlich, per E-Mail oder auf dem Anrufbeantworter erfolgen. Nicht wahrgenommene Termine oder bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin müssen wir Ihnen die Kosten in Höhe der Behandlungsgebühr privat in Rechnung stellen.
Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung
Die Zuzahlung zu den Heilmitteln gesetzlich versicherter Patienten nach §61 SGB V zahlen Sie bitte spätestens am zweiten Behandlungstag per Kartenzahlung oder in bar. Diese setzt sich aus der Verordnungsgebühr in Höhe von zehn Euro plus zehn Prozent des Behandlungswertes zusammen.
Sind Sie von der Zuzahlung befreit, legen Sie uns bitte die Bescheinigung darüber vor.
Zuweisung der Therapeuten
Wir bemühen uns, alle Behandlungseinheiten möglichst beim gleichen Therapeuten einzuplanen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht und wir behalten uns vor, Ihnen auch kurzfristig (z. B. bei Krankheit) einen anderen Therapeuten zuzuweisen.